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Betäubungsmittelverfahren in Wiesmoor – Urteile rechtskräftig

Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Aurich vom 11.04.2024


Das Urteil der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts Aurich vom 01.06.2023 in dem Wiesmoorer Betäubungsmittelverfahren ist rechtskräftig.

Die Staatsanwaltschaft Aurich hatte u.a. einem zur Tatzeit 31-jährigen Angeklagten zur Last gelegt, spätestens seit Februar 2022 im Bereich Wiesmoor gemeinsam und arbeitsteilig zusammenwirkend in eigens hierfür hergerichteten Räumlichkeiten fortlaufend Marihuanapflanzen in Indoorplantagen angebaut zu haben. Anschließend sollte das abgeerntete Marihuana in einem gesonderten Objekt zwischengelagert und später gewinnbringend weiterverkauft werden. Einem weiteren, zur Tatzeit 56-jähigen Angeklagten wurde zur Last gelegt, u.a. die entsprechenden Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt zu haben.

Mit Urteil vom 01.06.2023 verurteilte das Landgericht Aurich den heute 58 Jahre alten Angeklagten wegen Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten. Den heute 33 Jahre alten weiteren Angeklagten hat die 1. Große Strafkammer ebenfalls wegen Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt.

Die gegen das Urteil von den Angeklagten eingelegten Revisionen wurden nunmehr mit Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 05. März 2024 (Az.: 3 StR 389/23) als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergab. Auf die Revision der Einziehungsbeteiligten muss lediglich über die Einziehungsentscheidung bzgl. der Immobilie erneut entschieden werden.

Wilken

Erster Staatsanwalt

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