Geschichte der Staatsanwaltschaft Aurich
Im Jahr 2002 feierte die Staatsanwaltschaft Aurich ihr 150-jähriges Bestehen!
Auf der Grundlage der Justizreform des Gerichtsverfassungsgesetzes und der Strafprozessordnung vom 8. 11. 1850 wurde - mit Dienstanweisung des Justizministeriums vom 25. 9. 1852 - die Organisation der Staatsanwaltschaften geregelt. Mit dem 1. 10. 1852 nahm dann die Staatsanwaltschaft Aurich bei dem neu errichteten Königlichen Obergericht die Tätigkeiten auf. Die Bedeutung dieses Ereignisses reicht über den engen Rahmen des ostfriesischen Raumes hinaus. Es handelt sich hier um die Ausformung einer Anklagebehörde, die unabhängig von den Gerichten agiert und auf dessen Grundlage noch heute die staatsanwaltschaftliche Tätigkeit beruht.
Die Staatsanwaltschaft Aurich hat sich in den 150 Jahren von einer Behörde des Obergerichtes bei dem Königlichen Obergericht in Aurich zu einer modernen Dienstleistungsbehörde entwickelt, die auf der Grundlage modernster Bürokommunikation und hohem Ausbildungsstand sich in der heutigen Zeit mit den gesellschaftlichen Problemfällen der Korruption, der organisierten Kriminalität, aber auch der einfachen Verfahren des Ladendiebstahls und der Verkehrsstraftaten zu befassen hat. Dabei hat sich der Schwerpunkt deutlich verlagert in den Bereich der Schwerkriminalität, da hier die gesellschaftlichen Probleme besonders augenscheinlich sind und ein Gegensteuern durch die Justiz erforderlich erscheint.
Darüber hinaus befreit sich die Staatsanwaltschaft, aber auch die gesamte Justiz, durch Einschaltung von Mediation, Täter-Opfer-Ausgleich, Opferhilfe und weiteren Institutionen, die außerhalb der Justiz tätig sind, von Konflikten, die nicht zwingend der justiziellen Aufarbeitung bedürfen, um Ressourcen freizusetzen für die Fälle, die der besonderen Aufmerksamkeit der Justiz bedürfen – hier Wirtschaftskriminalität, Organisierte Kriminalität, Drogenkriminalität - um nur einige aufzuzählen -.
Mit dem Täter –Opfer-Ausgleich und der Opferhilfe dokumentiert die Staatsanwaltschaft gleichzeitig, dass ihr Anliegen nicht allein auf den Täter gerichtet ist , sondern dass sie sich auch der Probleme und Nöte der Opfer annimmt; ein Ansatz ,der in früherer Zeit vielleicht manchmal vernachlässigt worden ist.
Es muss der landläufigen Meinung entgegengetreten werden, die Staatsanwaltschaft sei, als eingegliederte Organisationsstruktur der Landesverwaltung, Weisungen der Justizverwaltung absolut unterworfen. Vielmehr ist es so, dass in den Fragen der Ermittlungen, der Einstellung und der Anklageerhebung der einzelne Staatsanwalt sachlich unabhängig ist und in gleicher Art und Weise über das Verfahren entscheidet, wie ein unabhängiges Gericht und zwar auf der Grundlage von Recht und Gesetz.
Dabei ist auch die Staatsanwaltschaft in der heutigen Zeit aufgrund der vielfältigen gesellschaftlichen Gruppen nicht frei von Versuchen der Einflussnahme. Sie hat es jedoch in den Jahren nach dem 2. Weltkrieg in hervorragender Art und Weise verstanden, sich von diesen Einflüssen freizuhalten und sich allen Versuchen zu widersetzen, auf die Ermittlungsverfahren Einfluss zu nehmen, wobei auch hier Versuche der Einflussnahme seitens der 4. Gewalt -Medien- nicht unerwähnt bleiben sollte.
Der Staatsanwaltschaft Aurich wünsche ich für die nähere und weitere Zukunft alles erdenklich Gute und weiteres Festhalten an dem Auftrag, der Geltung der Gesetze Respekt zu verschaffen.
Mitteilung vom 14.11.2008
Werner Kramer Ltd. Oberstaatsanwalt (bis 2010)
Justizgebäude - Landgericht
Möchten Sie mehr über die Entwicklung unserer Behörde in den letzten eineinhalb Jahrhunderten erfahren, ausführlichere Informationen finden Sie im folgenden Dokument
150 Jahre Staatsanwaltschaft Aurich (PDF, Größe 1,48 MB, nicht barrierefrei)
(PDF, 1,48 MB)