Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft Aurich (PDF, Größe 1,37 KB, nicht barrierefrei)
(PDF, 1,37 MB)
Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft Aurich
Die Staatsanwaltschaft Aurich gehört mit den Staatsanwaltschaften Osnabrück und Oldenburg zum Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg.
Der Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Aurich deckt sich mit dem des Landgerichts Aurich und umfasst die Bezirke der Amtsgerichte Aurich, Norden, Emden, Wittmund und Leer.
Für den Bereich des bandenmäßigen Handeltreibend mit Betäubungsmitteln ist bei der Staatsanwaltschaft Aurich eine Zentralstelle eingerichtet. Die diesbezügliche Zuständigkeit erstreckt sich auf den gesamten Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg.