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Digitalisierung der Justiz – Elektronische Akte in Strafsachen bei der Staatsanwaltschaft Aurich eingeführt

Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Aurich vom 26.08.2025


Seit dem 26.08.2025 hat die Digitalisierung in der niedersächsischen Justiz die Staatsanwaltschaft Aurich erreicht. Neu eingeleitete Ermittlungsverfahren werden künftig von den Polizeidienststellen elektronisch übermittelt und durch die Justiz weiterbearbeitet. Grundlage dieser Umstellung ist die Strafprozessordnung (§§ 32-32f StPO), die spätestens ab dem 1. Januar 2026 die elektronische Aktenführung verpflichtend vorsieht.

Durch die E-Akte soll insbesondere der Rechtsverkehr zwischen Justiz und Polizei beschleunigt und die Bearbeitung digitaler Beweismittel vereinfacht werden. Aber auch ein medienbruchfreier Verkehr zwischen den Ermittlungsbehörden und den Strafgerichten ist durch die E-Akte nun möglich. Die Kommunikation erfolgt künftig direkt über sichere digitale Schnittstellen - ohne Aktenversand per Post. Dies spart Ressourcen und Kosten.

Die Umstellung betrifft alle Beschäftigten gleichermaßen – von den Wachtmeistern bis zur Behördenleitung. Im Zuge der Einführung der elektronischen Akte wurden sämtliche Arbeitsplätze technisch neu ausgestattet. In den letzten Wochen fanden Schulungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter statt. Ziel war es, den Einstieg in die elektronische Aktenwelt so reibungslos wie möglich zu gestalten.


Singer
Staatsanwältin

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