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Messerangriff in Leer am 03.10.2022 - Ermittlungen abgeschlossen

Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Aurich vom 25.01.2023


Die Staatsanwaltschaft Aurich hat gegen den 25-jährigen Mann, der am 03.10.2022 in Leer einem 35-jährigen Mann mit einem Messer Stichverletzungen zugefügt haben soll, eine Antragsschrift im Sicherungsverfahren bei dem Landgericht Aurich – Schwurgerichtskammer – mit dem Ziel eingereicht, den Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen.

Dem Beschuldigten wird u.a. versuchter Mord und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Darüber hinaus wird dem Beschuldigten vorgeworfen, Betäubungsmittel besessen zu haben.

Dem obdachlosen Beschuldigten wird zur Last gelegt, am Nachmittag des 03.10.2022 in Leer einem ihm lose bekannten 35-jährigen Obdachlosen ohne Vorwarnung die Klinge eines Butterflymessers von hinten dreimal in den Rücken gestoßen zu haben, um diesen zu töten. Der Geschädigte, der den Beschuldigten zuvor nicht bemerkt hatte, erlitt drei ca. 1 cm breite Einstiche im Rücken, wodurch die Lunge verletzt wurde und der Geschädigte stationär im Krankenhaus behandelt werden musste. Darüber hinaus wird dem Beschuldigten zur Last gelegt, dass er 0,5 Gramm Heroin mit sich geführt hat.

Nach Einholung eines psychiatrischen Gutachtens geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der Beschuldigte die Taten infolge einer krankhaften seelischen Störung im nicht auszuschließenden Zustand der Schuldunfähigkeit, jedenfalls aber im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit begangen hat.

Der Beschuldigte wurde nach der Tat durch Beamte der Polizeiinspektion Leer/Emden angetroffen und vorläufig festgenommen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Aurich wurde durch das Amtsgericht Leer die vorläufige Unterbringung des Beschuldigten angeordnet. Er befindet sich seitdem in einem psychiatrischen Krankenhaus.

Das Landgericht Aurich hat noch nicht über die Eröffnung des Sicherungsverfahrens entschieden. Hinsichtlich dieser Pressemitteilung wird gebeten, Rückfragen direkt an die Pressestelle der Staatsanwaltschaft Aurich zu richten. Für Fragen zum weiteren Fortgang des Strafverfahrens wird gebeten, sich an die Pressestelle des Landgerichts Aurich zu wenden.

Gleissner

Staatsanwalt

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