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Strafanzeige gegen Unbekannt im Fall Jenny Böken eingegangen

Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Aurich vom 23.10.2020


Die Staatsanwaltschaft Aurich bestätigt, dass eine Strafanzeige gegen Unbekannt wegen des Verdachts eines Tötungsdelikts zum Nachteil von Jenny Böken eingegangen ist. Der Vater der Verstorbenen hat die Strafanzeige heute persönlich bei der Staatsanwaltschaft Aurich erstattet.

In der Nacht vom 3. auf den 4. September 2008 war die damals 18-jährige Offiziersanwärterin während der nächtlichen Seewache über Bord des Segelschulschiffs Gorch Fock gegangen und zu Tode gekommen. Die damaligen Ermittlungen wurden von der Staatsanwaltschaft Kiel geführt. Das Ermittlungsverfahren wurde im Jahr 2019 eingestellt.

Der Vater der Verstorbenen argumentiert nun, dass die Staatsanwaltschaft Aurich für das Ermittlungsverfahren zuständig sei, weil sich der Vorfall innerhalb der 12-Seemeilen-Zone vor Norderney und damit im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Aurich zugetragen haben soll. Im Rahmen des nunmehr aufgenommenen Ermittlungsverfahrens wird zunächst diese Zuständigkeit von Amts wegen geklärt werden.

Wilken

Staatsanwalt

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