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Subventionsbetrug in Zusammenhang mit Corona-Soforthilfen – Erste Strafbefehle beantragt

Pressemitteilung der StA Aurich vom 22.07.2020


Die Staatsanwaltschaft Aurich hat mittlerweile in 23 Fällen Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Subventionsbetruges im Zusammenhang mit der unberechtigten Beantragung von „Corona-Soforthilfen“ eingeleitet.

Ihren Ursprung haben die Ermittlungsverfahren in Strafanzeigen der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) sowie von Banken, die im Zusammenhang mit der Antragsstellung sowie der teilweise bereits erfolgten Auszahlung der Gelder Auffälligkeiten feststellten. Die Fördersummen bewegen sich überwiegend im Bereich zwischen 3.600,00 Euro und 20.000,00 Euro. In einem Einzelfall soll Corona-Soforthilfe in Höhe von 30.000,00 Euro beantragt und ausgezahlt worden sein. In einem weiteren Einzelfall soll auch ein Kredit in Höhe von 50.000,00 Euro bewilligt und ausgezahlt worden sein.

Inzwischen wurden in drei Fällen Strafbefehlsanträge bei den örtlich zuständigen Gerichten beantragt. Über diese ist bisher noch nicht entschieden.

Der Tatbestand des Subventionsbetrugs gem. § 264 Strafgesetzbuch sieht Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor.

Anders als der Tatbestand des Betruges setzt der Subventionsbetrug keinen Schaden voraus; er ist bereits dann erfüllt, wenn der Antragssteller gegenüber der auszahlenden Stelle über subventionserhebliche Tatsachen unrichtige Angaben macht, die für ihn oder einen anderen vorteilhaft sind.

Wilken

Staatsanwalt

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