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Tötungsdelikt in Aurich vom 05.08.2024 - Ermittlungen ab-geschlossen

Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Aurich vom 13.12.2024


Die Staatsanwaltschaft Aurich hat die Ermittlungen wegen des Tötungsdelikts in Aurich vom 05.08.2024 abgeschlossen und gegen eine 63-jährige Frau wegen Totschlags Anklage vor dem Landgericht – Schwurgerichtskammer – in Aurich erhoben.

Der Angeschuldigten wird zur Last gelegt, am 05.08.2024 ihren 70-jährigen Lebensgefährten in der gemeinsamen Wohnung in Aurich zu töten. Hierzu soll die Angeschuldigte dem auf dem Sofa der Wohnung liegenden Geschädigten in Tötungsabsicht ein Kissen auf das Gesicht gedrückt haben. Der Geschädigte verstarb unmittelbar durch Ersticken.

Nachdem die Angeschuldigte am Tattag nicht zur Arbeit erschienen war, kontaktierte der Arbeitgeber die Angeschuldigte telefonisch. Dabei soll die Angeschuldigte eingeräumt haben, ihren Lebensgefährten getötet zu haben. Der Arbeitgeber verständigte daraufhin die Polizei. Die zur Wohnung der Angeschuldigten entsandten Beamten der Polizeiinspektion Aurich/Wittmund fanden dort den leblosen Geschädigten sowie die Angeschuldigte vor, woraufhin die Angeschuldigte vorläufig festgenommen wurde. Gegen sie wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Aurich durch das Amtsgericht Aurich Haftbefehl erlassen. Die Angeschuldigte befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.

Das Landgericht Aurich hat noch nicht über die Eröffnung des Hauptverfahrens entschieden. Hinsichtlich dieser Pressemitteilung wird gebeten, Rückfragen direkt an die Pressestelle der Staatsanwaltschaft Aurich zu richten. Für Fragen zum weiteren Fortgang des Strafverfahrens wird gebeten, sich an die Pressestelle des Landgerichts Aurich zu wenden.

Wilken

Erster Staatsanwalt

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