Tötungsdelikt in Hage vom 20./21.01.2024 - Ermittlungen abgeschlossen
Pressemitteilung der StA Aurich vom 29.07.2024
Die Staatsanwaltschaft Aurich hat die Ermittlungen wegen des Tötungsdelikts in Norden in der Nacht vom 20.01.2024 auf den 21.01.2024 abgeschlossen und gegen einen heute 32-jährigen Mann wegen Mordes Anklage vor dem Landgericht – Schwurgerichtskammer – in Aurich erhoben.
Dem Angeschuldigten wird zur Last gelegt, in der Nacht vom 20.01.2024 auf den 21.01.2024 mit der Geschädigten in deren Wohnhaus in Hage, in welchem er sich zur Tatzeit aufhielt, in Streit geraten zu sein, in deren Verlauf er den Entschluss fasste, die Geschädigte zu töten. Hierzu soll der Angeschuldigte ein Küchenmesser ergriffen und der Geschädigten in Tötungsabsicht mehrere Stich- und Schnittverletzungen im Bereich des Kopfes, des Halses und des Oberkörpers zugefügt haben. Die Geschädigte verstarb grausam infolge Verblutens.
Die Verstorbene wurde am 22.01.2024 durch einen Zeugen entdeckt, der durch die Katzenklappe des Wohnhauses der Verstorbenen eine leblose Person erkennen konnte. Aufgrund der Auffindesituation wurde sofort von einem Tötungsdelikt ausgegangen, ein möglicher Täter konnte zunächst jedoch nicht ermittelt werden. Erst im Verlauf des Verfahrens verdichteten sich die Indizien gegen den Angeschuldigten, woraufhin er am 27.03.2024 durch Beamte der Polizeiinspektion Aurich/Wittmund vorläufig festgenommen wurde. Gegen ihn wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Aurich Haftbefehl erlassen. Der Angeschuldigte befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.
Das Landgericht Aurich hat noch nicht über die Eröffnung des Hauptverfahrens entschieden. Hinsichtlich dieser Pressemitteilung wird gebeten, Rückfragen direkt an die Pressestelle der Staatsanwaltschaft Aurich zu richten. Für Fragen zum weiteren Fortgang des Strafverfahrens wird gebeten, sich an die Pressestelle des Landgerichts Aurich zu wenden.
Wilken
Erster Staatsanwalt