Tötungsdelikt in Moormerland vom 30.11.2024 - Ermittlungen abgeschlossen
Pressemitteilung der StA Aurich vom 12.03.2025
Die Staatsanwaltschaft Aurich hat die Ermittlungen wegen des versuchten Tötungsdelikts in Moormerland vom 30.11.2024 abgeschlossen und gegen eine 45-jährige Frau wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung Anklage vor dem Landgericht – Schwurgerichtskammer – in Aurich erhoben.
Der Angeschuldigten wird zur Last gelegt, sich am 30.11.2024 zu der Pizzeria eines ihr bekannten 43-jährigen Mannes begeben und dort auf ihn gewartet zu haben. Als der Mann das Gebäude verlassen und sich in sein Auto gesetzt habe, soll die Angeschuldigte die Tür geöffnet und mit einem vollständig ausgefahrenen Cuttermesser ohne Vorwarnung in Richtung seines Gesichts- und Halsbereich gestochen haben. Dem Mann gelang es, die Angeschuldigte zu überwältigen und weitere Angriffe so abzuwehren.
Er erlitt eine oberflächliche Schnittverletzung an der rechten und linken Wange, eine Schnittverletzung am rechten Nasenflügel durch den Nasenvorhof, eine tiefe Schnittwunde am linken Unterarm sowie eine oberflächliche Schnittverletzung am rechten Handrücken.
Die Angeschuldigte wurde am 01.12.2024 vorläufige festgenommen. Gegen sie wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Aurich am 02.12.2024 durch das Amtsgerichts Leer Haftbefehl erlassen. Sie befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.
Das Landgericht Aurich hat noch nicht über die Eröffnung des Hauptverfahrens entschieden. Hinsichtlich dieser Pressemitteilung wird gebeten, Rückfragen direkt an die Pressestelle der Staatsanwaltschaft Aurich zu richten. Für Fragen zum weiteren Fortgang des Strafverfahrens wird gebeten, sich an die Pressestelle des Landgerichts Aurich zu wenden.
Hoormann
Staatsanwältin