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Tötungsdelikt in Wiesmoor - Anklage vor dem Schwurgericht erhoben

Pressemitteilung der StA Aurich vom 21.12.2020


Tötungsdelikt in Wiesmoor – Anklage zum Schwurgericht erhoben

Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Aurich vom 21.12.2020

Die Staatsanwaltschaft Aurich hat die Ermittlungen wegen des Tötungsdelikts in Wiesmoor am 20.09.2020 abgeschlossen und einen 22-jährigen Mann wegen Mordes in Tatmehrheit mit Trunkenheit im Verkehr Anklage vor dem Landgericht Aurich – Schwurgerichtskammer – erhoben.

Dem Angeschuldigten wird zur Last gelegt, seinen 22-jährigen Bekannten in Wiesmoor aus niedrigen Beweggründen getötet zu haben.

Nach dem Ergebnis der Ermittlungen sollen sich der Angeschuldigte und sein späteres Opfer nach einer Feier gemeinsam zu einer Tankstelle in Wiesmoor begeben haben. Dort gerieten die beiden Männer in Streit, woraufhin der Angeschuldigte mehrfach mit einem Einhandmesser auf den Oberkörper und das Gesicht des 22-Jährigen eingestochen haben soll. Der Mann verstarb aufgrund des hohen Blutverlusts infolge multipler Messerstichverletzungen. Zuvor soll der Angeschuldigte sein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr geführt haben, obwohl er infolge seiner Alkoholisierung nicht in der Lage war, das Fahrzeug sicher zu führen.

Noch am Tattag konnte der Angeschuldigte durch Beamte der Polizeiinspektion Aurich/Wittmund vorläufig festgenommen werden. Gegen den Angeschuldigten wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Aurich Haftbefehl durch den zentralisierten richterlichen Bereitschaftsdienst im Bezirk des Landgerichts Aurich erlassen. Der Angeschuldigte befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.

Das Landgericht Aurich hat noch nicht über die Eröffnung des Hauptverfahrens entschieden.

Wilken

Staatsanwalt

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