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Versuchtes Tötungsdelikt vom 23.11.2024 in Leer - Ermittlungen abgeschlossen

Pressemitteilung der StA Aurich vom 25.03.2025


Die Staatsanwaltschaft Aurich hat die Ermittlungen wegen des versuchten Tötungsdelikts in Leer vom 23.11.2024 abgeschlossen und gegen eine 27-jährige Frau wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und eines Verstoßes gegen das Waffengesetz Anklage vor dem Landgericht – Schwurgerichtskammer – in Aurich erhoben.

Der Angeschuldigten wird zur Last gelegt, nach einem Verkehrsunfall auf der Bundesautobahn 28 mit ihrem Pkw zu einem Tankstellen-Gelände in Leer gefahren zu sein und sich dort in dem von außen nicht einsehbaren Fahrzeug verborgenen gehalten zu haben. Der Aufforderung der eingetroffenen uniformierten Polizeibeamten zum Zwecke der Identitätsfeststellung ihr Fahrzeug zu öffnen, kam die Angeschuldigte nicht nach.

Als einer der eingesetzten Polizeibeamten sich durch Einschlagen einer Fensterscheibe Zugang zu dem Fahrzeug zu verschaffen versuchte, stach die Angeschuldigte plötzlich mit durch das Fenster mit einem Springmesser in Richtung des Gesichtes des Beamten. Dieser konnte den Angriff durch ein instinktives Ausweichen abwehren, so dass das Messer wenige Zentimeter linksseitig sein Gesicht verfehlte.

Die Angeschuldigte wurde am 23.11.2024 vorläufig festgenommen. Gegen sie wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Aurich am 24.11.2024 durch das Amtsgerichts Wittmund im zentralen Bereitschaftsdienst für das Amtsgericht Leer Haftbefehl erlassen. Sie befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.

Das Landgericht Aurich hat noch nicht über die Eröffnung des Hauptverfahrens entschieden. Hinsichtlich dieser Pressemitteilung wird gebeten, Rückfragen direkt an die Pressestelle der Staatsanwaltschaft Aurich zu richten. Für Fragen zum weiteren Fortgang des Strafverfahrens wird gebeten, sich an die Pressestelle des Landgerichts Aurich zu wenden.

Hoormann

Staatsanwältin
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